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Streit um Grenzwerte für Giftstoffe in Kinderspielzeug

Grundsätzlich haben Giftstoffe - egal welcher Art - in Kinderspielzeug nichts zu suchen. Da es heute jedoch kaum noch Materialien gibt, die nicht in irgendeiner Form belastet sind, ist es sinnvoll, Grenzwerte für diverse Giftstoffe in Kinderspielzeug festzulegen.

Genau das ist mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie erfolgt. Allerdings decken sich die dort festgelegten Grenzwerte nicht immer mit jenen, die die Bundesregierung bereits seit etlichen Jahren in Deutschland festgelegt hat. Ein gutes Beispiel dafür sind die Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug. Diese liegen in Deutschland deutlich niedriger als es die europäische Verordnung vorsieht.

Um das Ganze anzugleichen, entschied das Europäische Gericht, dass Deutschland für Quecksilber, Arsen und Co. in Spielzeug künftig die Grenzwerte den in der EU geltenden Werten angleichen müsse. Dies möchte sich die Bundesregierung jedoch nicht gefallen lassen und legte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichts ein.

Doch wie kommt es überhaupt zu den unterschiedlichen Werten in den Vorschriften von Deutschland und der EU?

Es liegt vor allem an der unterschiedlichen Herangehensweise hinsichtlich der Festlegung der Grenzwerte. In Deutschland zieht man dabei die sogenannte Bioverfügbarkeit heran. Das bedeutet, der Grenzwert bildet die maximal zulässige Dosis einer chemischen Substanz ab, die beim Spielen auf den Körper des Kindes übertragen werden darf. Die EU hingegen zieht bei der Festlegung von Grenzwerten die sogenannten Migrationsgrenzwerte heran. Dabei handelt es sich um die Mengen von Schadstoffen, welche durch das Spielzeug freigesetzt werden. Hierbei spielt es also keine Rolle, welche Menge des Schadstoffs vom Kind letztendlich aufgenommen wird.

Beide Seiten argumentieren ihre Weise damit, dass das Kind optimal geschützt sein soll. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) bekräftigte jedoch nochmals die Haltung der Bundesregierung, nach der letztendlich doch entscheidend sei, welche Belastungen tatsächlich bei einem Kind ankommen, und nicht, welche Schadstoffe des Spielzeug alleine freisetzt. Bleibt abzuwarten, was die Revision gegen das Urteil des Europäischen Gerichts bringt.

Juli 2014

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