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Härtere Gesetze sollen Risikospielzeug aus den Kinderzimmern verbannen

Oktober 2011 /3

Jeder, der schon einmal auf dem Flohmarkt oder in einem Billig-Spielzeugladen eingekauft hat, kennt das Problem: Spielzeuge mit zweifelhafter Herkunft, z. B. aus fernöstlichen Ländern, landen in deutschen Kinderzimmern und können dort mehr Schaden als Spielfreude anrichten. Inzwischen werden solche Produkte auch als Risikospielzeuge bezeichnet.

Es handelt sich dabei beispielsweise um Spielwaren, die scharfe Kanten, leicht verschluckbare Kleinteile oder sonstige, für Kinder gefährliche mechanische Eigenschaften aufweisen. Auch Spielwaren aus Materialien, die leicht brennbar sind, finden sich ohne große Suche auf dem deutschen Markt.

Auf ein großes Medienecho stoßen ebenso immer wieder Spielwaren, deren Inhaltsstoffe bzw. Materialien gesundheitsschädlich sind. Sie stellen mittlerweile die größte Gruppe aller gefährlichen Spielzeuge dar. Nicht selten wurden bei chemischen Analysen der verwendeten Materialien krebserregende oder erbgutschädigende Stoffe gefunden. Was diese Stoffe im besonders empfindlichen Organismus eines Babys bzw. Kindes anrichten können, mag man sich gar nicht vorstellen. Doch es muss gar nicht so heftig kommen: auch Spielzeuge, deren Material Hautirritationen oder Ähnliches auslöst, finden sich immer wieder.

Den Behörden in Deutschland sind solche Spielzeuge seit langer Zeit ein Dorn im Auge, man versucht sie wirkungsvoll zu bekämpfen. Helfen könnte dabei eine schon vor längerer Zeit verabschiedete EU-Richtlinie, die mehr als 80 Millionen Kinder in Europa vor solch gefährlichen Spielzeugen schützen soll. Ab sofort ist diese Richtlinie für alle Spielwaren, die in der Europäischen Union vertrieben werden sollen, rechtlich verbindlich.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Hersteller zukünftig an die Rahmenbedingungen halten. Um dies sicherzustellen, ist allerdings ein großes Volumen an zusätzlichen Kontrollen, zum Beispiel durch den Zoll bei der Wareneinfuhr, notwendig. Ob dafür die entsprechenden Kapazitäten bereitstehen, darf jedoch bezweifelt werden .

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