Spielzeugwaffen – Anscheinwaffen, der Unterschied

Das Thema Waffennachbildungen in Kinderhänden wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Fraglos besitzen Gewehre, Pistolen, Armbrüste sowie Pfeil und Bogen eine große Anziehungskraft. Wer ist nicht als kleiner Junge der Faszination von Revolverhelden und Indianern, den Gangstern aus Krimis oder den Weltraumhelden mit Laserschwertern erlegen. Kinder spielen das nach, was sie sehen. Darum gibt es einen Markt für Spielzeugwaffen. Doch wo ist der Unterschied zu einer Anscheinwaffe und was beinhaltet das in rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht?

Die traditionelle Spielzeugwaffe

In der Fantasie eines Kindes werden der Ast von einem Baum zum Gewehr und die abgebrochene Zaunlatte zum Schwert. Der Karton, in dem die neue Waschmaschine geliefert wurde, mutiert zum Auto oder zum Dreimaster des Piraten in der Karibik. Die Spielzeugindustrie liefert dazu eine große Anzahl an Spielzeugwaffen, die heute in den meisten Fällen aus Kunststoff gefertigt werden, teilweise Geräusche von sich geben und sogar harmlose Munition verschießen können.

In der Regel sind derartige Spielzeugwaffen klar und deutlich als ungefährliche Spielzeuge erkennbar. Die Größe, die Farbgebung und das Material lassen normalerweise schnell erkennen, dass von dem Kind keine Gefahr ausgeht, sondern es nur im Spiel damit hantiert. Der Gesetzgeber hat dies im Waffengesetz in der Anlage 1 zu § 1 in Absatz 4 folgendermaßen definiert, Zitat: „Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“ Zitat Ende.

Die Anscheinwaffe

Als Anscheinwaffen werden Waffennachbildungen bezeichnet, die in ihrer Form, ihrer Größe und Farbgebung echte Waffen imitieren, ohne deren Funktionsfähigkeit zu besitzen. Derartige Anscheinwaffen können der Dekoration dienen, leider werden sie aber auch als Spielzeuge verkauft. Es mag in vielen Ohren unverständlich klingen, aber nicht wenige Erwachsene übertragen die eigene Waffen-Faszination auf ihre Kinder und schenken diesen echt aussehende Waffen-Imitationen. Die Folgen können verheerend sein.

Was sagt der Gesetzgeber zu Anscheinwaffen?

Der Gesetzgeber hat im § 42a des Waffengesetzes der Bundesrepublik Deutschland verfügt, das Anscheinwaffen, wozu auch Softair-Waffen gehören, nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen oder nur zu dafür definierten Veranstaltungen, wobei eine behördliche Genehmigung eingeholt werden muss. Wer trotzdem glaubt, ungestraft in der Öffentlichkeit mit einer Anscheinwaffe hantieren zu können, einfach in der Annahme, das sie ja ungefährlich ist, der darf mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Wenn überhaupt, dürfen Anscheinwaffen nur in geschlossenen Behältnissen in der Öffentlichkeit transportiert werden.

Warum diese Strenge?

Entsprechende Erfahrungen haben dazu geführt, dass die Anscheinwaffe im Waffengesetz berücksichtigt wurde. Es gab in der Vergangenheit Raubüberfälle mit Anscheinwaffen, aber auch tragische Unglücke, in denen Jugendliche ums Leben kamen, weil die von ihnen mitgeführte Anscheinwaffe für echt gehalten wurde.

Darüber sollten Eltern oder besser Väter und Onkel, gründlich nachdenken, bevor sie eine Anscheinwaffe erwerben, um diese etwa als Weihnachtsgeschenk an Kinder weiterzugeben. Dabei haften im Übrigen bei Kindern und Jugendlichen die Erziehungsberechtigten. Ein eventuelles Bußgeld, weil der Filius auf dem Spielplatz mit einer täuschend echt aussehenden Maschinenpistole auftauchte, geht zulasten der Eltern. Unter bestimmten Umständen kann es nicht nur bei einem Bußgeld bleiben. Löst etwa das Hantieren mit einer Anscheinwaffe eine Polizeiaktion aus, wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem festgestellt wird, welche Gründe zum Führen der Anscheinwaffe in der Öffentlichkeit führten. Bei Kindern ist das in der Regel schnell geklärt, nicht jedoch bei Heranwachsenden oder Erwachsenen. Hier kann die Staatsanwaltschaft durchaus einen kriminellen Hintergrund vermuten. Im Ernstfall führt dies zu Gefängnisstrafen oder zumindest zu Bewährungsstrafen. Nicht unbedingt ein schönes Weihnachtsgeschenk.

Dezember 2018


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